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Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 24.01.1995 - 3 T 1083/94   

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https://dejure.org/1995,20004
LG Bielefeld, 24.01.1995 - 3 T 1083/94 (https://dejure.org/1995,20004)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 24.01.1995 - 3 T 1083/94 (https://dejure.org/1995,20004)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 24. Januar 1995 - 3 T 1083/94 (https://dejure.org/1995,20004)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JurBüro 1995, 384
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 28.06.2006 - VII ZB 142/05

    Aufnahme der herauszugebenden Urkunden in den Pfändungs- und

    Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen des Schuldners gehören hierzu sowohl Lohn- oder Gehaltsabrechnungen als auch vorrangige Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse sowie Urkunden über der Pfändung vorgehende Abtretungen dieser Ansprüche (vgl. LG Mühlhausen, JurBüro 2004, 449; LG Verden, JurBüro 2004, 499; LG Kassel, JurBüro 1997, 216; LG Karlsruhe, JurBüro 1995, 382; LG Heidelberg, JurBüro 1995, 383; LG Bielefeld, JurBüro 1995, 384; LG Paderborn, JurBüro 1995, 382; LG Berlin, Rpfleger 1993, 294; MünchKommZPO/Smid, 2. Aufl., § 836 Rdn. 13; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 836 Rdn. 19; Stein/ Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 836 Rdn. 14 m.w.Nachw.; einschränkend für qualifizierte Lohnabrechnungen: Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 3. Aufl., § 836 Rdn. 7; a.A. LG Hildesheim, DGVZ 1994, 156; Stöber, Forderungspfändung, 14. Aufl., § 836 Rdn. 623 a für vorrangige Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse sowie Lohnabtretungsurkunden).

    Die Verpflichtung des Schuldners, die über die gepfändete Forderung vorhandenen Urkunden an den Gläubiger herauszugeben, die bei einer Pfändung von Arbeitseinkommen wiederkehrend zu erfüllen ist, dient dazu, dem Gläubiger die Nachprüfung zu ermöglichen, welche Ansprüche ihm aus der Pfändung erwachsen sind und ob der Drittschuldner die gepfändete und zur Einziehung überwiesene Forderung vollständig erfüllt (vgl. LG Paderborn, JurBüro 1995, 382 f.; LG Bielefeld, JurBüro 1995, 384).

  • LG Mühlhausen, 18.01.2002 - 2 T 264/01

    Verpflichtung des Schuldners zur Herausgabe von Kopien eines Pfändungs- und

    Dies ist herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, der sich die Kammer anschließt (vergl. LG Stuttgart, Rechtspfleger 1998, S. 166 [167] m.w.N.; LG Bielefeld, JurBüro 1995, S. 384 m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Komm. z. ZPO, 60. Aufl., Rnr. 11 zu § 836 m.w.N.; Zöller/Stöber, Komm. z. ZPO, 22. Aufl., Rnr. 13 zu § 836 m.w.N; Stöber, Forderungspfändungen, 12. Aufl., 1999, Rnr. 623 a m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Kiel, 08.11.1994 - 13 T 218/94   

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https://dejure.org/1994,22159
LG Kiel, 08.11.1994 - 13 T 218/94 (https://dejure.org/1994,22159)
LG Kiel, Entscheidung vom 08.11.1994 - 13 T 218/94 (https://dejure.org/1994,22159)
LG Kiel, Entscheidung vom 08. November 1994 - 13 T 218/94 (https://dejure.org/1994,22159)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JurBüro 1995, 384
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 142/04

    Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Kinder bei der

    c) Des weiteren wird die Ansicht vertreten, daß der Unterhaltsberechtigte bei der Berechnung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens nicht zu berücksichtigen sei, wenn seine eigenen Einkünfte so hoch seien, daß sich nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien kein Unterhaltsanspruch mehr gegen den Schuldner ergebe (LG Kiel JurBüro 1995, 384; LG München II JurBüro 2001, 657 f; LG Osnabrück JurBüro 1996, 271).
  • LG Kaiserslautern, 24.06.2005 - 1 T 332/04

    Forderungspfändung: Pfändungsschutz für Werklohnforderungen eines nur für einen

    Vorliegend entspricht es billigem Ermessen, die Ehefrau des Schuldners nicht zu berücksichtigen, da ihr eigene Einkünfte für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, so dass für den damit bereits gedeckten Bedarf dem Schuldner ein pfandfreier Einkommensbetrag nicht verbleiben muss (vgl. LG Kiel JurBüro 1995, 384).
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